Die kantonalen Steuerbehörden sind angewiesen, zur Bewältigung der Corona-Pandemie Hand zu bieten. Diese Erleichterungen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung
- Anpassung der provisorischen Steuerrechnung
- Zinsaufschub
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